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BVfK-Wochenendticker
16. Dezember 2023
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
exklusiv für BVfK-Mitglieder

Was haben Fehler bei den Verbrauchs- und Emissionsangaben mit unfairem Wettbewerb zu tun?

Nur am Anfang günstiger: Die Folgekosten einer Unterwerfung gegen die DUH sind oft 5-stellig.

DUH-Forderung aktuell 10.000 € - obwohl seit 1.1.2023 gilt: max. 1.000 Euro für Bagatellverstöße

Achtung: DUH ist derzeit besonders aktiv – Fehler von Portalbetreibern scheinen im Fokus zu stehen

Markenrechtsstreit um 22 aus China importierte VW ID.6 – Händler aus Berlin darf Fahrzeuge in Deutschland nicht verkaufen

AAgent24 – vorausgefüllte Dokumente per Mausklick!

BVfK als Hüter des fairen Wettbewerbs – eine Chronik der jüngsten BVfK-Maßnahmen zur Eindämmung und Beseitigung unlauterer Werbung

Autorechtstag Aktuell: „Function on demand“ – Rechtliche Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung und in der Praxis

Kündigungs- und Verjährungsfristen – beachten!

Veranstaltungen: ELN-Tagung | Autorechtstag

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
vor über 100 Jahren gründeten Berliner Klavierbauer die Wettbewerbszentrale, genauer gesagt die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie sahen sich zunehmend einem ruinösen Preiskampf ausgesetzt, da in der Hauptstadt die Anzahl der Klavierbauer größer war, als die der potenziellen Kunden. Es ging bei dem Zusammenschluss jedoch nicht um Preisabsprachen, denn das wäre kartellrechtswidrig, sondern um korrekte Werbung mit Endpreisen ohne versteckte obligatorische Zusatzkosten, die, ähnlich wie im Autohandel die Überführungskosten.

Das Internet hat inzwischen ebenso die Transparenz, wie auch die Möglichkeit, der Vergleichbarkeit durch Schummeleien auszuweichen, gefördert. Dagegen kämpfen neben der Wettbewerbszentrale auch der zum ZDK gehörende ZLW und als jüngster in der Runde seit gut 20 Jahren der BVfK. Wer gegen die Regeln das fairen Wettbewerbs verstößt, erhält i.d.R. eine kostenpflichtige Abmahnung (beim BVfK auch ggf. als Vorstufe eine ernsthafte Ermahnung ohne Berechnung). In der Abmahnung wird der Händler dann mit dem Vorwurf konfrontiert und zur Unterlassung aufgefordert. Dazu soll er sich dann auch schriftlich verpflichten und die Ernsthaftigkeit seine Absicht zu zukünftig lauterem Geschäftsverhalten durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe untermauern, die bei einem erneuten Verstoß gegenüber dem Abmahnenden fällig wird.

Tritt dieser Fall dann ein, wird nicht nur die Vertragsstrafe fällig, sondern eine erneute Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE), die dann eine noch höhere Vertragsstrafe beinhaltet, da die erste Ja offensichtlich zu niedrig war, sonst wäre der erneute Verstoß ja nicht eingetreten – so die Logik.

Unterzeichnet der angegriffene Unternehmer die UVE nicht, muss der Angreifer ein Gericht bemühen und entweder eine einstweilige Verfügung gegen die Missstände erwirken, oder direkt die Angelegenheit in einer Hauptsacheklage klären.

Und jetzt kommen wir zu einem spannenden Punkt: verliert der Angegriffene vor Gericht, gelangt er dennoch in eine bessere strategische und am Ende auch oft finanziell günstigere Position, als hätte er das Verfahren vermieden und sich direkt dem Angreifer mit einem mit dem bereits erwähnten UVE unterworfen.

Denn im „Wiederholungsfall“ droht ihm nicht die Zahlung der Vertragsstrafe an den sogenannten Unterlassungsgläubiger, sondern eine vom Gericht festzulegende Strafe, die bemerkenswerterweise regelmäßig wesentlich geringer ausfällt. Besonders wichtig hierbei: der Angreifer profitiert nicht von der Strafe, sondern eine vom Gericht bestimmte gemeinnützige Organisation. Dabei denken die Gerichte dann wohl weniger an die Deutsche Umwelthilfe, deren Kassen bekanntermaßen überquellen, sondern an soziale und karitative Einrichtungen.

Entlarvenderweise reduziert sich bei gerichtlich geklärten Wettbewerbsverstößen das Engagement der ursprünglich Abmahnenden. Da scheint dann doch die Einnahmeperspektive größer zu sein, als das Bemühen um eine saubere Umwelt - sofern die Umwelt dadurch sauber wird, wenn die Verbrauchs- und Emissionsangaben vollständig und in der richtigen Schriftgröße angezeigt werden.

Bereits daran wird deutlich, dass da irgendetwas nicht richtig läuft. Was hat das Wettbewerbsrecht eigentlich mit den Pflichtangaben zur PKW-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung zu tun? Wer das hinterfragt, erhält kaum eine richtige Antwort. Scheinbar hat sich da etwas mittels unternehmerfeindlicher Richter und Richerinnen so verselbständigt, dass eine Ordnungswidrigkeit, die eigentlich durch die Zollämter zu ahnden wären, in juristische Sphären entglitten ist, die hinsichtlich ihrer Konsequenzen so manche Straftat in den Schatten stellen.

Gegen all das kämpfen die Vorgenannten, als redlich zu bezeichnenden Verbände Wettbewerbszentrale, ZLW und BVfK in teilweise enger Abstimmung seit vielen Jahren und das inzwischen auch erfolgreich, denn seit 1.1.2023 gelten neue Regeln. Die wichtigste steht im §13a Abs. 3 UWG. Sie sieht bei Bagatellverstößen eine Deckelung der Vertragsstrafe auf einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € bei einfach gelagerten Verstößen vor, sofern der Unterlassungsschuldner weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Die DUH argumentiert bereits gegen eine entsprechende Einstufung ihrer Lieblings-Abmahngründe und argumentiert tatsächlich in etwa damit, dass es schließlich darum gehe die Umwelt zu retten…

Das ist einer der Faktoren, der den fruchtbaren Acker der Deutschen Umwelthilfe langsam zu einem steinigen werden lässt. Mit dazu beigetragen hat natürlich auch die Tatsache, dass der Handel und die Datendienstleister inzwischen überwiegend dafür sorgen, dass es nichts mehr abzumahnen gibt.

Zurück zu den Vertragsstrafen: hier dürfte das aus mehreren Gründen z.B. bei der Frage, ob die DUH aus einer alte UVE eine dort vereinbarte Vertragsstrafe einfordern kann, die deutlich über den jetzt im Gesetz aufgenommenen 1.000€ liegt. Aktuell bearbeiten die BVfK-Juristen einen Fall mit einer Forderung der DUH über 10.000€.

Ebenfalls wichtig zu wissen: die Verbrauchs- und Emissionswerte müssen nicht mehr unbedingt sofort sichtbar sein, wenn „…wenn die Sichtbarkeit der Pflichtangaben ausschließlich auf Grund der technischen Darstellung der jeweiligen Plattform, auf der geworben wird, und ohne weiteres Zutun des Herstellers oder des Händlers nicht oder nur teilweise gegeben ist.“

Was übrigens immer schon galt: eine Abmahnung und Ihre Folgen treffen den angegriffenen Verschuldensunabhängig. Dabei spielt es also keine Rolle, ob eine ahnungslose Aushilfe bei der Fahrzeugbeschreibung einen Fehler gemacht hat. Anders hingegen bei der Einforderung einer Vertragsstrafe: hier gilt das Verschuldensprinzip. Allerdings kann auch Nachlässigkeit bei der Kontrolle der Internetangebote als Verschulden gewertet werden.

Zusammengefasst, auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Warnmeldung der BVfK-Rechtsabteilung raten wir derzeit noch dringender davon ab, sich der DUH zu unterwerfen und in die nun noch intensiveren Kontrollen der Umweltritter aus Radolfzell zu begeben, die inzwischen auch die letzten Ecken auskehren.

Wir befinden uns in einer äußerst spannenden Phase dieses hoffentlich bald der Vergangenheit angehörenden Ungetüms, das den deutschen Autohandel seit Jahren wie ein Parasit plagt.

Das wäre wieder einmal etwas

richtig Gutes für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an : vorstand@bvfk.de

Achtung: DUH ist derzeit besonders aktiv – Fehler von Portalbetreibern scheinen im Fokus zu stehen

Anbieter von Neufahrzeugen im Sinne der Pkw-EnVKV, also solchen Fahrzeugen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs veräußert wurden, sollten derzeit verstärkt darauf achten, Verbrauchs- und Emissionswerte in werblichen Maßnahmen korrekt abzubilden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen gegenüber dem Deutschen Umwelthilfe e.V. abgegeben wurde.
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Markenrechtsstreit um 22 aus China importierte VW ID.6 – Händler aus Berlin darf Fahrzeuge in Deutschland bis auf Weiteres nicht verkaufen

Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von VW einem Händler aus Berlin per einstweiliger Verfügung untersagt, 22 aus China importierte Fahrzeuge des Modells ID.6 in Deutschland zu verkaufen. Das Gericht folgte damit dem Standpunkt von VW, der Händler habe die Fahrzeuge ohne Zustimmung von VW und damit unter Verstoß gegen das Markenrecht des Herstellers nach Deutschland importiert. Die Fahrzeuge sind derzeit beschlagnahmt. Ein Hauptsacheverfahren soll nun endgültige Klarheit bringen. Der BVfK hatte bereits zuletzt vor den erheblichen Risiken beim Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gewarnt.
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Hier geht´s zum Artikel Kfz-Importe aus Nicht-EU-Ländern – (marken)rechtlich riskant vom 21. Oktober 2023

AAgent24 – vorausgefüllte Dokumente per Mausklick!

Als Kfz-Händler haben Sie alltäglich mit einer Vielzahl an Dokumenten zu tun, zum Beispiel mit Vertragsformularen, Checklisten und Fahrzeugexposés. Das Erstellen dieser Dokumente nimmt erhebliche Zeit in Anspruch und es gibt mitunter eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen zu beachten.
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BVfK als Hüter des fairen Wettbewerbs – eine Chronik der jüngsten BVfK-Maßnahmen zur Eindämmung und Beseitigung unlauterer Werbung

Eine der wesentlichen Säulen der Verbandsarbeit des BVfK ist laut Verbandssatzung die „Förderung der Brancheninteressen in den Bereichen des Wettbewerbsrechts […]“. Soll heißen: Der BVfK geht konsequent gegen unlautere Werbung vor, um einen fairen Wettbewerb zu fördern und zum Wohle der Mitgliedergemeinschaft marktverzerrende Verhaltensweisen zu unterbinden, damit aus dem vehement zu missbilligenden Credo „Oben die Ganoven“ über kurz oder lang „Gleiche Chancen für alle“ wird. Wer sich fragt, mit welchen unfairen Methoden um ahnungslose Kunden gekämpft wird und was der BVfK im Detail veranlasst, um dem entgegenzuwirken, dem sei die Lektüre des nachfolgenden Auszugs aus den BVfK-Maßnahmen angeraten.
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Autorechtstag Aktuell: „Function on demand“ – Rechtliche Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung und in der Praxis

Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor dem Auto nicht Halt. Den Automobilherstellern eröffnen sich damit neue Geschäftsmodelle. Ein solches digitales Geschäftsmodell ist „function on demand“, das nachträgliche Freischalten von Funktionalitäten, unabhängig vom Kauf des Fahrzeugs.
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Kündigungs- und Verjährungsfristen – beachten!

Versicherungsverträge, Abonnements und Mitgliedschaften können oft nur zum Jahresende mit Fristen von ein bis zwei Monaten gekündigt werden. Nicht vergessen: Kündigungsbestätigung anfordern oder Kündigung per Einschreiben schicken. Forderungen verjähren normalerweise drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wer also Forderungen aus dem Jahr 2020 nicht am 1. Januar 2024 ausbuchen möchte, sollte bald aktiv werden.

Veranstaltungshinweise:

ELN-Tagung am 8. und 9. März 2024

Direkt am Nürburgring! Wo Rennfahrerlegenden große Triumphe feierten und die „Grüne Hölle“ einige vor echte Herausforderungen stellte, holt ELN seine Händler, Partner und spannende Gäste aus dem Automobilbereich zusammen.
www.eln.de

17. Deutscher Autorechtstag vom 18. – 19. März 2024

Richtungsweisend, hochkarätig, erkenntnisreich. Hier geht´s zur Anmeldung: > Anmeldung ART 2024
www.autorechtstag.de
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offiziellen QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 21. Dezember 2023

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 21. Dezember 2023 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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